Vielleicht bin ich zu doof, aber ich verstehe nicht, wo der genaue Fortschritt zu dem, was auf EU-Ebene diskutiert wird, sein soll. Ausser dass der CDU-Vorschlag so unkonkret ist, dass alle internen Widersprüche im Nebel verschwinden. Auch auf EU-Ebene sagen doch die Befuerworter, dass man viel lieber Lizenzen erwerben soll, als filtern. Das an sich ist nicht neu.
Neu, zumindest in diesem Handelsblatt-Artikel, aber sonst habe ich das nirgends gefunden, ist die Erwähnung von Hashsummen („digitaler Fingerabdruck“) oder soll das eher sowas wie ein digitales Wasserzeichen sein? Das wäre eine echte Neuerung, würde das ganze Verfahren aber sofort im Keim ersticken, da damit nur die Originaldatei geschützt wäre (das waere ja auch trivial festzustellen), aber jede Form des abgeleiteten Werkes komplett durch die Maschen fallen würde und man durch eine Trivialänderung Werke „befreien“ könnte. Ansonsten sind wir wieder bei den zweifelhaften, auf heute noch nicht existierender KI-Technologie beruhenden Filtern.
Das andere ist die Pauschallizenz. Ich müsste also nicht mehr mit allen Urhebern Verträge abschliessen, sondern nur noch mit der VG Internet. Da ist aber wieder die grosse Preisfrage, für wen die gelten soll. Intendiert sind natürlich wieder Youtube, Google und FB. Aber wie formuliert man das? Das ist ja auch der zentrale Stein des Anstoßes der EU-Direktive: Eine Pauschallizenz brauchen all, ausser sie sind nichtkommerziell (wer ist das schon), oder (jünger als drei Jahre und mit wenigen Benutzern und kleinem Umsatz) oder man ist Wikipedia oder man ist GitHub? Das waere wieder die „Internet ist wie Fernsehen - mit wenigen grossen Sendern und so - nur eben anders“-Sichtweise, wie sie von Leuten, die das Internet aus der Ferne betrachten so gerne propagiert wird. Weil sie eben alles andere praktisch platt macht. Was ist denn eben mit den Foren oder Fotohostern? Müssten die alle eine Pauschallizenz erwerben (die eben so hoch sein müsste, dass sie alle Film- und Musikrechte der ganzen Welt pauschal abdeckt)? Was verhindert, dass das am Ende ein „wer einen Dienst im Internet betreibt, der muss eben eine kostenpflichtige Internetlizenz erwerben, bevor er online gehen kann“-Gesetz wird, das bei jeder nichttrivialen Höhe der Lizenzgebühr das Ende jeder gras roots Innovation waere?
Interessant waere natuerlich auch, wie die Einnahmen der VG Internet verteilt werden. Ein Schelm waere, wenn das nicht in großen Teilen zB bei Presseverlegern landen würde. Das waere doch dann endlich das „nehmt denjenigen, die im Internet Geld verdienen dieses weg und gebt es und, die nicht mehr so viel Geld verdienen“-Gesetz. Dann müsste die Lizenzgebühr am besten ein Prozentsatz des Umsatz sein, am besten also eine Internet-Steuer.
Und ich fange nicht damit an, wozu das führt, wenn alle europäischen Länder so krass ihre eigene Umsetzungssuppe kochen.
Alles in allem ein ziemlich gelungener Coup der CDU, der es schaffen kann, den Kritikern von Artikel 13 in der öffentlichen Meinung den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem man es alles in eine inkonkrete Nebelwolke packt, wobei die ganzen problematischen Regelungen in den Details liegen dürften.
1 comment:
Post a Comment